Learning Agreements
Antrag auf Ausstellung eines Learning Agreements
Wir stellen Ihnen bei Gleichwertigkeit der ausländischen Veranstaltung Learning Agreements für die jeweiligen Vorlesungen aus.
Kriterien zur Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen
- Der Antrag für ein Learning Agreement muss vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
- Der Kurs muss inhaltlich und vom Niveau mit der Veranstaltung an der Universität Passau übereinstimmen oder eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen der Wahlveranstaltungen sein.
- Die Stundenzahl muss mindestens derjenigen der Veranstaltung in Passau entsprechen.Bitte stellen Sie sicher, dass mit Ihrem Antrag alle nötigen Informationen bereitgestellt werden, sodass die Stundenzahl des erbrachten Kurses nachvollzogen und mit der äquivalenten Veranstaltung in Passau vergleichen werden kann.
- Die Prüfung muss in Form einer schriftlichen Klausur erfolgen. Es sind jedoch Kombinationen von schriftlichen und mündlichen Prüfungen möglich.
- Bitte stellen Sie nur Anträge, die den Fachbereich Wirtschaftsinformatik betreffen.
- Im Bachelor werden in der Regel keine Erst- oder Zweitsemesterveranstaltungen anerkannt.
- Im Master werden in der Regel keine Veranstaltungen im Gebiet Grundlagen anerkannt
- Studierende aus dem Studiengang Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies lassen sich bitte vor der Antragstellung von der Studienberatung über eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen des geplanten Auslandsstudiums beraten.
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Ablauf notwendig:
Schritt 1
Das Antragsformular muss von Ihnen digital und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor Sie die betreffende Veranstaltung beginnen.
Wir überprüfen Ihre Angaben, bereiten im Falle einer Zustimmung das Learning Agreement für Sie vor und schicken Ihnen dann per E-Mail eine Benachrichtigung, dass Sie es am jeweiligen Lehrstuhl abholen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen kann!
Nach dem Auslandsaufenthalt melden Sie sich - sofern auf dem Learning Agreement gefordert - zunächst an dem Lehrstuhl zurück, der Ihnen das Learning Agreement ausgestellt hat.
Die Umrechnung Ihrer Note findet jedoch nicht mehr wie bisher üblich an den einzelnen Lehrstühlen, an denen das Learning Agreement beantragt wurde, statt, sondern wird zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu den üblichen Sprechzeiten vorgenommen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original (nicht digital!) + 1 Kopie
- das ausgestellte, unterschriebene Learning Agreement
Das Learning Agreement können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.
Hier finden Sie Informationen zur Umrechnung der Noten.